gemäß Vereinsstatuten vom 20. Jänner 2018 der Gruppe 42 St. Sebastian der Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen
§ 9 Der Elternrat
(1) Der Elternrat ist das Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes. Er tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal jährlich.
(2) Der Elternrat besteht zumindest aus:
(3) Die Elternratsobfrau/der Elternratsobmann soll im Einvernehmen mit der Gruppenführung weitere Erziehungsberechtigte von minderjährigen Gruppenmitgliedern oder volljährige Gruppenmitglieder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Elternrat berufen. Diese können konkrete Aufgabenbereiche übernehmen, z.B. Schriftführerin/Schriftführer, Materialverwalterin/Materialverwalter usw.